Hohe Themenvielfalt in erster Telefon-Sprechstunde des Bundesbeauftragten

Typ: Meldung , Datum: 23.04.2020

Anrufe von Nah und Fern

Zur Steigerung der Erreichbarkeit in Zeiten der weltweiten Pandemie hat der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, erstmalig eine telefonische Sprechstunde angeboten. Zahlreiche Angehörige aus den zum Aufgabengebiet gehörenden Personenkreisen habe diese neue Möglichkeit des Austausches mit dem Bundesbeauftragten genutzt und eine breite Themenvielfalt angesprochen.

Besonders häufig meldeten sich Anrufer aus dem Personenkreis der in Deutschland lebenden Spätaussiedler, um von ihren Einzelschicksalen zu berichten und Auswirkungen einer besonderen Altersarmut zu schildern, die als Folge der Kürzungen im Fremdrentenrecht aufgetreten ist. Fabritius sicherte den Betroffenen volle Solidarität zu und betonte seine unablässigen politischen Bemühungen zur Abschaffung der beklagten Benachteiligungen im Rentenrecht.

Aus dem Personenkreis der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten gab es Zuspruch zu den geplanten Änderungen des Namensrechtes in Deutschland, die künftig eine Berücksichtigung kultureller Besonderheiten der nationalen Minderheiten bei der Namensführung ermöglichen soll. Mit einer Schilderung von Diskriminierungserfahrung im Alltag meldete sich ein deutscher Sinto, der um deutliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus in Deutschland bat. Der Bundesbeauftragte konnte dem Anrufer versichern, dass die auch von den Selbstorganisationen in dem Beratenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Sinti und Roma stets zu Recht thematisierte Dringlichkeit des Themas bekannt sei. Er informierte über die Arbeit der neu geschaffenen unabhängigen Antiziganismus-Kommission, die ihre Ergebnisse mit Handlungsleitlinien bis zum Ende dieser Legislaturperiode zusammenstellen wird.

Die am weitesten entfernte Anruferin meldete sich aus dem westsibirischen Omsk, wo noch heute rund 50.000 Russlanddeutsche leben. Sie schilderte die besonderen Herausforderungen des Lebens der Deutschen in der sibirischen Diasporasituation in Zeiten der Pandemie und erkundigte sich danach, ob die sozialen Hilfen der Bundesregierung trotz der aktuellen Krisensituation weiter geleistet werden können. Der Bundesbeauftragte versicherte, dass die Maßnahmen der Bundesregierung für alle in den Aussiedlungsgebieten verbliebenen Deutschen ohne Einschränkungen aufrechterhalten und auch künftig umgesetzt werden.

Besonders freute sich der Beauftragte über Anrufe mehrheitlich sehr hoch betagter Anrufer, die ihre Dankbarkeit darüber zum Ausdruck bringen wollten, dass durch die sogenannte „ADZ-Richtlinie“ das kriegsfolgenbedingte Schicksal der zivilen deutschen Zwangsarbeiter durch eine symbolische Anerkennungszahlung gewürdigt worden ist. Bei der Bearbeitung der mehr als 45.000 gestellten Anträge leistet das Bundesverwaltungsamt hervorragende Arbeit. Der Bundesbeauftragte hofft, dass die Bearbeitung in Kürze vollständig abgeschlossen werden und er noch in diesem Jahr den letzten Bescheid an einen Betroffenen persönlich aushändigen kann.

Auf Grund des regen Zuspruchs soll die Telefonsprechstunde des Bundesbeauftragten künftig wiederholt werden.