70 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Typ: Meldung , Datum: 05.08.2020

Bundesbeauftragter Fabritius begrüßt Bundesbeflaggung als besonderes Zeichen der Anerkennung

Am 5. August 2020 jährt sich zum 70. Mal die Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen.

Aus diesem besonderen Anlass hat Bundesinnenminister Horst Seehofer auf Anregung des Bundesbeauftragten angeordnet, dass bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt werden.

Das beflaggte Bundeskanzleramt am 5. August 2020 Das beflaggte Bundeskanzleramt am 5. August 2020 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Das beflaggte Bundeskanzleramt am 5. August 2020

Der für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Beauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Bernd Fabritius würdigt die Charta als Gründungsdokument der jungen Bundesrepublik, mit dem sich die rund 15 Millionen deutschen Heimatvertriebenen bereits fünf Jahre nach Kriegsende zu einem friedlichen Europa bekennen und auf jede Rache und Vergeltung für den schmerzlichen Heimatverlust verzichten: „"Es freut mich, dass heute mit der bundesweiten Beflaggung die besondere historische Bedeutung der Charta der deutschen Heimatvertrieben vor 70 Jahren und ihres wichtigen Beitrages für Deutschland und Europa anerkennend zum Ausdruck gebracht wird."

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde von den Sprechern der Vertriebenenverbände am 5. August 1950 unterzeichnet und am folgenden Tag in einer Kundgebung in Stuttgart-Bad Cannstatt verkündet. Die Charta benennt „Pflichten und Rechte“ der Flüchtlinge und Vertriebenen, die nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1949 die deutschen Ostgebiete und andere Länder Ost- und Südosteuropas verlassen mussten. Zu diesen Rechten und Pflichten zählen vor allem der Verzicht auf Rache und Vergeltung für die Vertreibung, die Verwirklichung eines geeinten Europas und die Beteiligung am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Darüber hinaus wird ein „Recht auf Heimat“ postuliert, das als ein von „Gott geschenktes Grundrecht der Menschheit“ verstanden wird.