Minderheitenbeauftragter Fabritius für koordinierten Minderheitenschutz in der EU

Typ: Meldung , Datum: 24.03.2020

Beitrag von Minderheiten zu kultureller und sprachlicher Vielfalt in Europa würdigen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, unterstützt die Initiative der niedersächsischen Landesregierung zur Bündelung der Zuständigkeiten für einen koordinierten Minderheitenschutz auf europäischer Ebene. Ziel des gemeinsamen Vorstoßes ist eine gesteigerte Effektivität der europäischen Minderheitenpolitik durch verbindliche und eindeutig zugeordnete Verantwortlichkeiten für Minderheitenfragen innerhalb der EU-Kommission. In einem Schreiben an S.E. Helena Dalli, Kommissarin für Chancengleichheit in der Europäischen Kommission, regte Fabritius an, "die Verantwortlichkeit für Minderheitenangelegenheiten in der Europäischen Union (…) wirksamer auszugestalten". Damit könnte auch der wertvolle Beitrag gewürdigt werden, den Minderheiten zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa leisten.

Bundesbeauftragter Fabritius: "Eine verbesserte Minderheitenpolitik auf europäischer Ebene liegt auch im nationalen Interesse der Mitgliedsstaaten, wie der Bundesrepublik Deutschland. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die EU-Kommission die Zuständigkeiten in Minderheitenfragen inhaltlich und organisatorisch bündelt – idealerweise bei einem eigens dafür zuständigen Kommissar."

Die Kompetenz für die Anerkennung nationaler Minderheiten und deren Schutz liegt grundsätzlich bei den Mitgliedstaaten, die das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats sowie die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert haben und so völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen sind. Zudem ergibt sich eine thematische Zuständigkeit der Europäischen Union für Minderheitenschutz aus den im Europäischen Vertrag in Art. 2 EUV normierten Werten (Freiheit, Gleichheit, Wahrung der Menschenrechte) und dem in der EU-Grundrechte-Charta verankerten Gebot der Nichtdiskriminierung. Des Weiteren hat sich die Europäische Union zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit verpflichtet, der Europäische Rat ist ausdrücklich ermächtigt, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Diskriminierung u.a. aus Gründen der ethnischen Herkunft zu bekämpfen.