Aussiedlerbeauftragtenkonferenz tagt in Hannover

Typ: Meldung , Datum: 21.07.2020

Spätaussiedleraufnahme in Corona-Zeiten im Fokus

Auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, sowie der Beauftragten des Landes Niedersachsen für Aussiedler und Vertriebene, Editha Westmann, MdL, haben sich am 20.7.2020 die Beauftragten der Länder für Aussiedler und Vertriebene zu einer Fortsetzung der Beauftragtenkonferenz in Hannover getroffen. An den Beratungen teilgenommen haben neben Editha Westmann für Niedersachsen die Beauftragten des Landes Hessen, Margarete Ziegler-Raschdorf, des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, sowie durch telefonische Zuschaltung des Freistaates Bayern, Sylvia Stierstorfer, MdL, sowie des Freistaates Sachsen, Dr. Jens Baumann.

Im Fokus der Beratungen standen die besonderen Herausforderungen der Aufnahme deutscher Spätaussiedler in Zeiten der COVID-19-Pandemie. Anwesend waren auch Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Der Bundesbeauftragte berichtete über die bisherige Entwicklung und betonte hierbei die Fortsetzung der Aufnahme deutscher Spätaussiedler auch während Zeiten laufender Corona-Pandemie. Spätaussiedler genießen aufgrund ihres Kriegsfolgenschicksals eine besondere Rechtsstellung nach Art. 116 GG, die einen Zuzug aus Risikogebieten aus wichtigem Grund rechtfertigt. Dies wurde durch Beschluss des Bundeskabinetts am 1.7.2020 bestätigt. Im ersten Halbjahr 2019 zogen 3153 Spätaussiedler zu; bis einschließlich Juni 2020 sind erst 1304 deutsche Volkszugehörige überwiegend aus der Russischen Föderation und aus Kasachstan als Spätaussiedler nach Deutschland zugezogen.

Beauftragter Fabritius im Gespräch mit den Länderbeauftragten Beauftragter Fabritius im Gespräch mit den Länderbeauftragten (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Beauftragter Fabritius im Gespräch mit den Länderbeauftragten

Erleichterung zeigten die Beauftragten darüber, dass nach anfänglichem Infektionsgeschehen in dem für das gesamte Bundesgebiet eingerichteten Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland (Niedersachsen) dort wieder Infektionsfreiheit herbeigeführt werden konnte. Derzeit sind im Grenzdurchgangslager Friedland 148 Spätaussiedler untergebracht, die dort ein mehrtägiges Aufnahmeverfahren durchlaufen. Die Beauftragten dankten den Mitarbeitern im GDL Friedland und allen Verantwortungsträgern von Bund und Ländern, die notwendige Maßnahmen hierzu unterstützt hatten. Für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat berichtete Frau Regierungsrätin Maria Maier-Seel in Wahrnehmung der Leitung des zuständigen Referates für Aussiedlerpolitik im BMI über das in Umsetzung befindliche Konzept der Hygienesicherung. Demnach begeben sich ankommende Spätaussiedler unmittelbar nach ihrer Einreise in eine Quarantäne, die nach den Landes-Corona-Verordnungen generell für Einreisende aus Drittstaaten vorgesehen ist. Wegen seiner aus § 8 BVFG resultierenden Verpflichtung zur Unterbringung bis zur Registrierung und Verteilung auf die Länder stellt der Bund eine Transit-Unterbringung (TU) zur Verfügung, in welcher in aller Regel eine Testung der eintreffenden Spätaussiedler erfolgt. Die unmittelbare Testung am Flughafen Frankfurt dort einreisender Spätaussiedler ist zusätzlich in Vorbereitung und soll probeweise begonnen werden. Für die Unterbringung wurden TU-Plätze in unmittelbarer Nähe des Flughafens Frankfurt, in Braunschweig, in Bad Kissingen und in Ahrweiler geschaffen; weitere Plätze sind in Duderstadt in Vorbereitung. Hierzu sind BMI und BVA in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort. Die Einrichtungen zur Transitunterbringung werden als Quarantäne-Einrichtungen betrieben; Kontakt der eintreffenden Personen mit dem örtlichen Umfeld ist daher weitgehend ausgeschlossen. Nach Quarantäne und Negativ-Testung erfolgt dann eine Aufnahme im GDL Friedland, wo in wenigen Tagen die Aufnahmeverfahren abgeschlossen werden und die Weiterreise zum neuen Wohnort in Deutschland möglich ist.

Zur Vermeidung einer Überlastung vorhandener TU-Kapazitäten forderte die Beauftragtenkonferenz alle Verantwortungsträger in Bund und Ländern sowie von gesellschaftlichen Organisationen auf, bei der Bereitstellung weiterer TU-Plätze konstruktiv mitzuwirken. Sie dankte dem BMI für die Unterstützung bei Ertüchtigung und Umbau bisher nicht genutzter Liegenschaften (Hotels, Heime und dergleichen) zur Nutzung als TU-Einrichtung. Gleichzeitig forderten die Beauftragten die Selbstorganisationen der deutschen Spätaussiedler in Deutschland sowie der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten auf, die Aussiedleraufnahme unter den gegebenen besonderen Herausforderungen nach Kräften zu unterstützen. Im Herkunftsgebiet ist entsprechende aktuelle Beratung Betroffener über das Infektionsgeschehen und die Möglichkeit einer COVID-19-Testung vor Ort hilfreich. Ein aktueller Negativ-Test (nicht älter als 48h vor Zuzug) kann nach den zu beachtenden Quarantänebestimmungen der Länder eine Überlastung der TU-Kapazitäten verhindern. Auch kann eine von bereits in Deutschland lebenden Verwandten und Bekannten am neuen Wohnort organisierte Quarantäne-Möglichkeit die Überlastung staatlicher TU-Plätze vermeiden.