Beauftragter Fabritius im direkten Gespräch mit Bürgern

Typ: Meldung , Datum: 27.05.2020

Zweite Telefonsprechstunde des Bundesbeauftragten

Auch die zweite Telefonsprechstunde des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten traf auf reges Interesse. Erneut meldeten sich zahlreiche Bürger aus den zum Aufgabengebiet gehörenden Personenkreisen und nutzten die Möglichkeit, dem Bundesbeauftragten ihre Anliegen im unmittelbaren Gespräch vorzutragen.

Vermehrt gab es Nachfragen zum Problem der personenkreisspezifischen Benachteiligungen im Rentenrecht für Spätaussiedler. So schilderte u.a. eine aus Ungarn stammende Spätaussiedlerin, dass sie trotz lebenslanger Arbeit als Lehrerin und Erziehung mehrerer Kinder wegen der Sonderkürzungen für Spätaussiedler trotzdem nur eine Rente auf Sozialhilfeniveau erhalte. Bundesbeauftragter Fabritius berichtete über seine weiter anhaltenden politischen Bemühungen zur Beseitigung der rentenrechtlichen Benachteiligungen und wies zudem auf geplante Regelungen zur Grundrente hin, die auch für Spätaussiedler gelten sollen.

Außerdem meldeten sich Bürger mit Nachfragen zur Anerkennungsleistung für zivile Zwangsarbeiter nach der sogenannten „ADZ-Richtlinie“ oder zum Verfahren der Spätaussiedleraufnahme. Eine Anfrage betraf konkrete Zuzugsfragen während bestehender Einreisebeschränkungen für Nicht-EU-Bürger, die im Besitz eines gültigen Aufnahmebescheides sind. Hier wies der Beauftragte auf die rechtliche Privilegierung deutscher Spätaussiedler durch Art. 116 GG hin und informierte, dass deutsche Auslandsvertretungen nach Informationen des Auswärtigen Amtes erforderliche Zuzugsvisa weiterhin erteilen und eine Einreise im Rahmen des Aussiedleraufnahmeverfahrens so ungehindert möglich ist.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist auch außerhalb telefonischer Bürgersprechstunden durch E-Mail für themenbezogene Anliegen jederzeit erreichbar: BAFabritius@bmi.bund.de